Gesund bleiben mit Physiotherapie
Willkommen in der Praxis für Physiotherapie Teitge/ Hoven in Lahnstein
Liebe Patienten,
wir freien Physiotherapiepraxen unterliegen bestimmten Bedingungen und Verträgen, die zwischen den Berufsverbänden und den Krankenkassen geschlossen wurden. An diese und den Heilmittelkatalog müssen wir uns halten. Wenn wir das nicht tun, bekommen wir kein Geld.
Kein Geld bedeutet keinen Therapeuten.
Keine Therapeuten bedeutet keine Therapie.
Folgende Bestimmungen
gibt es:
1. Zwischen Austellungsdatum des Rezeptes und Beginn der ersten Therapieeinheit dürfen nicht mehr als 14 Tage
liegen.
2. Zwischen den einzelnen Therapieeinheiten dürfen nicht mehr als sieben Tage liegen. ( Samstag und Sonntag werden
dazugezählt)
3. Wir dürfen weder Vor- noch Nachdatieren.
4. Geht Ihr ins Krankenhaus oder in die Reha und seit mehr als sieben Tage weg, brechen wir die Rezepte ab ( siehe punkt 2. )
5. Solltet Ihr nicht der Befreiung von Rezeptgebühren unterliegen, so müsst Ihr diese zahlen.
Wir rechnen jedoch
nur die Behandlungen ab, die Ihr auch bekommen habt.
6. Die Zuzahlungen sind nicht verhandelbar.
Sie sind festgelegt und von den Kassen so vorgeschrieben.
Das Geld wandert
nicht einfach in die Praxiskasse, sondern wird uns von den Kassen bei der Abrechnung vom Rezeptwert wieder abgezogen, das heißt: der Krankenkasse zugeführt.
Wenn Euch interessiert wie es zu solchen Bestimmungen gekommen ist, was Eure einzelnen Rezepte wert sind und was Ihr dazuzahlen müsst, gibt es im Internet viele verschiedene Quellen zum Nachlesen
oder Ihr fragt direkt Eure Krankenkasse.
Ansonsten stehen wir Euch auch bei allen Fragen zur Seite, aber auch wir haben nur begrenzte Mittel zur Verfügung.
Wir wünschen Euch noch eine wunderschöne Woche.
Euer Praxisteam Teitge und Hoven